25.06.2024
Weil das AMS ihr das Arbeitslosengeld gestrichen hatte, zog Evelyn G. aus Niederösterreich vor das Bundesverwaltungsgericht.
Im Fall jener Alleinerzieherin, die ihren zweijährigen Sohn mangels einer Betreuungsmöglichkeit zu einem Bewerbungsgespräch hätte mitnehmen müssen, kam es kürzlich zur Gerichtsverhandlung.
Das AMS hatte der Mutter den Bezug gestrichen und ihr Vereitelung vorgeworfen. Die Ombudsfrau weiß, wie der Fall ausgegangen ist.
»Das Gericht hat entschieden«
Zur Vorgeschichte: Weil ihr früherer Arbeitgeber in Pension ging, meldete sich Evelyn G. – sie ist Alleinerzieherin eines zweijährigen Buben – nach Karenz und Bildungskarenz beim AMS arbeitslos. Dieses vermittelte ihr unter anderem ein Stellenangebot als Ordinationsgehilfin. Per SMS wurde sie vom potenziellen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, just an einem Freitag. Was für Frau G. zu einem Problem wurde.
Leserkommentare …………………………………………………..
Tja, da haben die arroganten, zum Stinken zu faulen AMS – Leutchen endlich mal einen Dämpfer bekommen. Keine Frage, wo es gerechtfertigt ist, soll so vorgegangen werden, dort aber trauen sie sich nicht.
Und nun die Kosten dem Sachbearbeiter vom AMS verrechnen. Was hat das dem Steuerzahler gekostet?
Überrascht, dass das Gericht in erster Instanz ordentlich Urteilte, fast schon verwunderlich
Quelle https://www.krone.at/3432957#comment-list