10.12.2024
Eine Frau (49) ist am Boden: Die Zuckerkranke verlor ihren Job. Das AMS will nicht zahlen, sie braucht aber Geld für ihre Spritze und Medikamente.
Die Linzerin Manuela S. ist verzweifelt, sie bekommt derzeit kein Geld vom AMS.
Manuela S. (Name von der Redaktion geändert; Anm.) ist am Verzweifeln. Im Jänner verlor die Linzerin ihren Job in der Gastronomie, da ihr Arbeitgeber pleiteging. Doch nicht nur das:
Die 49-Jährige ist zuckerkrank, braucht täglich eine Insulinspritze, mehrere Tabletten, darunter Antidepressiva.
„Ich weiß nicht mehr, wie es weitergeht“, sagt die verzweifelte Frau im „Heute“-Gespräch. Grund ihrer Hoffnungslosigkeit: Sie steht ohne Versicherungsschutz da, kann sich also nicht ihre lebenswichtigen Spritzen und Medikamente besorgen. Darüber hinaus ist sie nicht in der Lage, sich die Arzneimittel zu leisten, da sie kein Geld vom Arbeitsmarktservice (AMS) bekommt.
Was ist passiert? Kürzlich wurde sie beim AMS gesperrt, da sie ihren Termin versäumt hat.
„Seit Ende Oktober rufe ich immer wieder an und werde vertröstet“, so die angeschlagene Frau, die mit dem AMS telefonisch in Kontakt ist.
Wie das Unternehmen mit ihr umgeht, sei eine „Frechheit“. „Es ist zum Davonrennen“, versteht die entmutigte Linzerin die Welt nicht mehr.
Die Betroffene ist auch über die Gesundheitskasse (ÖGK) sehr verärgert. Einmal sei ihr gesagt worden, dass sie Krankengeld bekommt.
Nächstes Mal heißt es dann, dass sie es doch nicht erhält. Sie besitzt zwar eine E-Card, kann diese aber nicht benutzen, da sie nicht freigeschaltet ist.
Inzwischen wurde sie von einer Freundin finanziell unterstützt, sodass sie sich immerhin ihre Spritze und Medikamente kaufen konnte.
Mit ihren Nerven ist sie aber am Ende: „Ich kann nicht mehr, ich habe keine Kraft mehr“.
So reagiert AMS —–
„Es gibt verschiedene Gründe, warum das AMS laut Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Sanktion bzw. Geldsperre verhängen muss“, erklärt Angela Herzenauer gegenüber der Redaktion. Sie arbeitet in der Medienabteilung des Arbeitsamts. Sämtliche Klienten würden darüber im Vorfeld informiert.
„Wenn ein Kunde nicht zu einer Besprechung erscheint, kann sich diese Person im Nachhinein melden und einen entschuldbaren Grund anführen“, betont Herzenauer. Ist dieser zulässig, werde die zuvor ausgesprochene Sperre wieder aufgehoben. Ein verzeihlicher Grund kann im Idealfall auch belegt werden, zum Beispiel die Pflege eines kranken Kindes.
Ein Kontrollmeldetermin werde vom AMS vergeben, um über die aktuellen Bemühungen des Betroffenen zu sprechen und gegebenenfalls weitere Schritte zu vereinbaren. „Versäumt man diesen, kann es sein, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst mit der nächsten persönlichen Vorsprache wieder gewährt wird“, so die Mitarbeiterin.
Leserkommentare …………………………………………….
AMS -Schert sich einen Scheissdreck um die Gesundheit der Betroffenen, verursacht zusätzliche Psychosomatische Erkrankungen, treibt sie in den Ultimativen Wahnsinn hinein wo Betroffene keinen Ausweg haben.
ABSCHÄULICHES, DENOZIERENDES VERHALTEN -BEI ALLEN ÄMTERN UND BEHÖRDEN!
Die Frau hätte eine Beschwerde machen sollen, hat eine aufschiebende Wirkung.
Aber die Pflichtversicherung besteht doch weiter auch wenn eine Sperre der Bezüge erfolgt, oder?
Das heißt, dass es ihr neben der Zucker Krankheit auch psychisch nicht gut geht. Ich kenne das von meiner Tochter, da fühlt man sich oft nicht in der Lage auch nur irgendwas zu tun. Darauf sollte auch das AMS Rücksicht nehmen müssen, denn auch das Psychische ist eine Krankheit!
Krankheit wie Zuckerkrankheit muss man dem Arbeitgeber nicht sagen bei der Anstellung
Für mich alles nur mehr zum Kopf schütteln wie es um solche Menschen die Krank sind Bestellt ist.
Quelle https://www.heute.at/s/arbeitslose-zuckerkranke-am-ende-ams-will-nicht-zahlen-120077358