29.06.2024
Die Frau gab beim Bewerbungsgespräch ungefragt nicht relevante Qualifikationen an
Weil sich eine Niederösterreicherin beim Job-Interview nicht ausreichend engagierte hatte, wurde ihr vom AMS sechs Wochen lang die Notstandshilfe gestrichen.
Die Frau zog gegen die AMS-Geschäftsstelle Tulln vor Gericht – und damit den Kürzeren. Denn der Verwaltungsgerichtshof ließ eine Revision nicht zu, damit wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Verlust der Notstandshilfe bestätigt.
Der Niederösterreicherin – sie bezieht seit März 2020 Notstandshilfe – wurde vom AMS im Juli 2022 ein Stellenangebot als Mitarbeiterin im Verkauf zugewiesen.
Am 2. August besuchte die Frau daher den „Job-Day“, hinterließ aber offenbar einen nicht besonders guten Eindruck.
Bewerberin wies auf Psychologiestudium hin
Denn sie wies beim Interview nicht nur darauf hin, dass ihr die Stelle vom AMS zugewiesen worden war, sondern erwähnte auch – ohne ausdrücklich danach gefragt worden zu sein – ihr Psychologiestudium und, dass sie früher als Storemanagerin in der Luxusbranche tätig gewesen war.
Aufgrund des offensichtlichen Desinteresses füllte der potenzielle Arbeitgeber daher im „Bewerbungsergebnis“ aus: „
Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben.
„Nicht eingestellt, weil sonstige Gründe vorliegen, will einen anderen Job machen“. Das AMS entzog ihr daraufhin für sechs Wochen die Notstandshilfe, weil sie das Beschäftigungsverhältnis vereitelt habe.
Gericht bestätigte Verlust der Notstandshilfe
Das ließ die Niederösterreicherin nicht auf sich sitzen, sie ging vor Gericht. Doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verlust der Notstandshilfe, der Verwaltungsgerichtshof hält eine Revision für unzulässig.
Die Frau habe nicht alles unternommen, um eingestellt zu werden. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum sie auf die Zuweisung durch das AMS, ihre Tätigkeit in der Luxusbranche und das Psychologiestudium hingewiesen habe, so die Begründung.
Arbeitsloser muss klarstellen, dass er Stelle will
Der Hinweis auf nicht relevante Qualifikationen könne eine Vereitelungshandlung sein, bei Überqualifikation liege es zudem am Arbeitslosen, sofort klarzustellen, die Stelle trotzdem zu wollen. Hätte sie tatsächlich Interesse an der Stelle gehabt, so hätte sie sich am Job-Day einfach auf das Stellenangebot beziehen und erläutern können, warum sie aus ihrer Sicht für die Stelle als Mitarbeiterin im Verkauf geeignet sei bzw. warum sie die Stelle gerne haben wolle.
Leserkommentare ……………………………………………..
Sagenhaft, was beim AMS passiert.
Vom AMS Wien weiß ich noch andere Schauergeschichten, wie man Menschen NICHT zur Arbeit verhilft .
AMS hätte daher prüfen müssen wie sich die Einstellung der Notstandshilfe auswirkt und ob Sie durch die EInstellung der Zahlung die Gesundheit oder das Leben der Betroffenen gefährden, das wurde aber offenbar nicht gemacht.
Die Einstellung der Notstandshilfe ohne entsprechende Sicherstellung ist daher defintiv grob fahrlässig und macht den Beamten, das Amt, haftbar!
Notstandshilfe bekommt man nur wenn man in einer Notlage ist und sich daher z.B. gar kein Essen ohne diese Unterstützung leisten könnte.
Das AMS nimmt bei einer Einstellung der Notstandshilfe daher den Hungertot der Betroffenen billignend in Kauf, weil eben praktisch nie die genauen Umstände geprüft werden. Ohne fremde Hilfe wären durch diese Vorgehensweise vermutlich schon Hunderte oder gar Tausende in Österreich verhungert!
Quelle https://www.heute.at/s/bei-bewerbung-zu-wenig-bemueht-ams-streicht-frau-geld-120042841/comments