Apr. 19, 2025

Psychisch labil, alkoholabhängig, kriminell – aber bitte nicht abschieben, das wäre „zu stressig“.

Ein somalischer Straftäter darf nicht abgeschoben werden – weil ihn die Heimreise zu sehr belasten würde. Willkommen im Irrenhaus europäischer Menschenrechtspolitik.

Er hört Stimmen, ist seit Jahrzehnten alkoholabhängig, mehrfach straffällig – und seit 1999 „Gast“ in Großbritannien.

Doch die Abschiebung in seine Heimat Somalia? Unzumutbar!

Schließlich könnte der arme Mann „zu viel Stress“ empfinden. So urteilte nun der britische Upper Tribunal Judge Ian Jarvis. Die Rückführung nach Mogadischu verstoße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention – wegen möglicher seelischer Belastungen.

Die britische Regierung hatte angeboten, den Mann samt Rehabilitationsmaßnahmen nach Somalia zurückzubringen.

Medikamente? Verfügbar. Finanzielle Unterstützung? Ebenfalls eingeplant. Doch nein – laut Gericht sei es „unwahrscheinlich“, dass der Mann ohne Rund-um-die-Uhr-Betreuung weiter seine Medikamente nehme. Sein Alkoholproblem? Natürlich ein weiterer Schutzfaktor. Seine „Vulnerabilität“ sei zu hoch. Und seine „Chance, in Mogadischu ein Leben aufzubauen“? Keine.

Wegen „Verachtung“ in Heimatland ebenfalls keine Abschiebung

Die Liste solcher Fälle wird immer länger: Erst letzten Monat durfte ein pädophiler Straftäter aus Pakistan bleiben, weil er in seiner Heimatgesellschaft „verachtet“ würde.

Willkommen im neuen Europa, wo Täter zum Opfer stilisiert werden, solange sie nur laut genug von „Menschenrechten“ sprechen. Während die Einheimischen sich fragen dürfen, wofür sie eigentlich noch Steuern zahlen.

Fazit: Wer heute verurteilt wird, sollte morgen einfach seelisch instabil sein – und schon verwandelt sich jedes Abschiebeverfahren in eine staatlich finanzierte Dauerbetreuung. Europäische Justiz 2025: absurd, teuer und brandgefährlich.

Weitere Fundstücke aus unserer Serie „Neues aus dem Freiluft-Irrenhaus“:

Quelle https://www.unser-mitteleuropa.com/165464

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