06.02.2025

Seit 2021 wurden in der EU sieben verschiedene Insektenprodukte zugelassen: Mehlwürmer ganz oder als Pulver, Wanderheuschrecken und Getreideschimmelkäfer. Weitere Zulassungen sind geplant.

Gebratene Heuschrecke mit Kartoffelbrei und Sauerkraut – bald das neue deutsche Nationalgericht?

Seit Juni 2021 wurden insgesamt sieben Insekten in verschiedener Form als „neuartige Lebensmittel“ zugelassen. „Neuartige Lebensmittel“ sind Lebensmittel, die vor Mai 1997 noch nicht in großem Umfang konsumiert wurden. Die Europäische Union regelt, dass für jede neue Zubereitungsform und jedes neue Insekt, das als Lebensmittel auf den Markt gebracht werden soll, ein neuer Antrag gestellt werden muss. Dementsprechend gibt es zum Beispiel drei Anträge für die Zulassung von Mehlwürmern: Im Juni 2021 wurden ganze, getrocknete Mehlwürmer als Snacks zugelassen; im Februar 2022 wurde Mehlwurmpulver zugelassen; ab dem 10. Februar darf UV-behandeltes Mehlwurmpulver verkauft werden (Apollo News berichtete).

Im November 2021 wurde Pulver von Wanderheuschrecken zugelassen, seit Februar 2022 darf pulverförmige Hausgrille verkauft werden und seit Januar 2023 darf ein teilweise entfettetes Hausgrillenpulver.

Für alle Insekten, ob ganz oder als Pulver, gelten die gleichen Vorgaben: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss die Produkte wissenschaftlich prüfen. Wenn sie kein Gesundheitsrisiko darstellen, können die Lebensmittel von der EU-Kommission zugelassen werden, wenn die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Deutschland hat bisher allen Anträgen auf Zulassung von Insekten zugestimmt.

Insekten als Zutaten müssen in der Zutatenliste klar gekennzeichnet sein, mit deutschem und lateinischem Namen.

Insekten im Essen – die Regeln dazu

Auch die Darreichungsform, also zum Beispiel getrocknet oder pulverartig, muss angegeben werden. So gibt jede Durchführungsordnung vor, mit welchen Worten die einzelnen Insekten konkret in der Zutatenliste angeführt werden sollen.

Über das Pulver der Wanderheuschrecke heißt es für die Präsentation in der Zutatenliste:

„Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet je nach der verwendeten Form ‚gefrorene Locusta migratoria (Wanderheuschrecke)‘, ‚getrocknete/pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecke)‘, ‚Pulver von ganzen Locusta migratoria (Wanderheuschrecke)‘.“

Außerdem müssen auch immer mögliche Allergiehinweise aufgelistet werden.

Beim Verzehr von Wanderheuschrecken können mögliche allergische Reaktionen auftreten, wenn Menschen gegen Hausstaubmilben oder Krebstiere allergisch sind. Auch die anderen Produkte wie Hausgrillenpulver, ganze oder pulverartige Mehlwürmer oder Pulver aus Larven des Getreideschimmelkäfers können allergische Reaktionen auslösen, wenn man gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch ist.

UN: Insekten sind Proteinquelle für wachsende Bevölkerung

Auf der Webseite der EU-Kommission heißt es beim Thema „Food Safety“ (Lebensmittelsicherheit), dass Insekten eine alternative Quelle für Protein sind und in vielen Teilen der Welt verzehrt werden. Aktuell gibt es fünf Anträge auf Zulassung von Insektenprodukten, die von der EFSA überprüft werden. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist der Ansicht, dass Insekten als Lebensmittel im 21. Jahrhundert angesichts der „zunehmenden Nachfrage nach Eiweiß in der Mittelschicht“, des Bevölkerungswachstums und der Umweltbelastungen immer wichtiger werden, schreibt die EU-Kommission.

Die FAO ist auch der Ansicht, dass Insekten den Übergang zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung erleichtern.

Denn Insekten würden viele Vitamine und Mineralstoffe enthalten. Außerdem würde die Aufzucht von Insekten eine Menge „Umweltvorteile“ bieten: einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen, weniger Verbrauch von Ackerland und Wasser sowie eine hohe Futterverwertungseffizienz der Insekten.

Das Pulver aus Larven des Getreideschimmelkäfers kann zum Beispiel in Brot, Fleischersatzprodukten, verzehrfertigen fleischhaltigen Sandwiches oder Erdnussbutter vorkommen.

Bis zu 20 Gramm des Pulvers dürfen in 100 Gramm Brot verwendet werden. In Fleischersatzprodukten dürfen bis zu 40 Gramm in Form einer Larvenpaste verwendet werden. Erdnussbutter darf bis zu fünfzehn Gramm enthalten.

Allein das Unternehmen Ynsect NL B.V. darf für fünf Jahre, bis 2028, die Larven des Getreideschimmelkäfers verkaufen. Die Larven können entweder im Ganzen verkauft werden, dann werden sie zuvor blanchiert und gefroren. Oder sie werden gemahlen als Pulver oder Paste verkauft. In der Verordnung heißt es: „Vor dem Abtöten der Insekten durch eine Hitzebehandlung ist eine Futterkarenz von mindestens 24 Stunden erforderlich, damit die Larven ihren Darminhalt abgeben können.“

Pulver von Hausgrillen kann zum Beispiel in Keksen, Suppenpulver, Fleischersatzprodukten oder „bierähnlichen Getränken“ und Nüssen vorkommen.

Die Wanderheuschrecke kann entweder ganz oder als Pulver verkauft werden. Die ganzen Wanderheuschrecken werden durch Hitze getötet und anschließend getrocknet oder gefroren. Für den Verzehr der ganzen Insekten müssen die Flügel und Beine entfernt werden, „um einer Verstopfung des Darms vorzubeugen, welche durch den Verzehr der großen Stacheln an den Unterschenkeln der Insekten verursacht werden kann“, heißt es in der Verordnung.

Beim Pulver der Wanderheuschrecke bleiben die Beine und Flügel dran. Das Insekt wird zermahlen und anschließend gesiebt, sodass die einzelnen Partikel kleiner als ein Millimeter sind.

Dreißig Gramm der gefrorenen Wanderheuschrecken dürfen in 100 Gramm Wurstwaren enthalten sein.

Vorsicht! Insektenpulver in Lebensmitteln!

In Salaten dürfen bis zu fünfzehn Gramm Heuschrecken enthalten sein. 100 Gramm von Fleischersatzprodukten dürfen bis zu fünfzig Gramm Pulver aus Wanderheuschrecken enthalten. Noch sind Lebensmittel, die Insekten enthalten, in der EU ein Nischenprodukt. Ob der Markt wächst, hängt von den Kunden ab.

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Quelle https://apollo-news.net/heuschrecken-mehlwrmer-getreideschimmelkfer-viel-spa-beim-kochen/

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