28.03.2024
Das Arbeitslosengeld soll nun auch digital beantragt werden können. Das soll für eine Erleichterung der Mitarbeiter des AMS sorgen.
Am Donnerstag hat das Arbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung sein, denn das Arbeitslosengeld soll jetzt vermehrt online angesucht werden.
Zwei Wege
Bis jetzt gibt es zwei Wege, um an das Arbeitslosengeld zu kommen. Entweder man geht persönlich an eine der regionalen Geschäftsstellen des AMS, oder online über das „eAMS-Konto“. Nun aber soll diese Art der Antragstellung weiter ausgebaut und priorisiert werden. Dadurch sollen Beamte des AMS über mehr Zeit für die Betreuung und die Vermittlung der Kunden verfügen.
Personen ohne einen elektronischen Zugang können aber weiterhin vor Ort das Geld beantragen.
„Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Auch Kommunikation wird digital
Weiters soll auch die Kommunikation zwischen Kunde und Mitarbeiter in Zukunft generell online stattfinden. Dann sollen Vermittlungsvorschläge für Arbeitssuchende über das „eAMS-Konto“ eingehen. Das Postfach muss dazu mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge geprüft werden.
„Die meisten Kundinnen und Kunden des AMS sind bereits heute gewohnt, die Leistungen und Angebote des AMS digital zu nutzen.“ wie AMS-Vorständin Petra Drax ebrichtet. Es sei nur ein logischer Schritt gewesen, auch das Arbeitslosengeld so zu gestalten, dass es elektronisch beantragt werden kann.
Auf den Punkt gebracht
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) hat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgeschlagen, um die Online-Beantragung von Arbeitslosengeld zu fördern.
Durch diese Maßnahme sollen Mitarbeiter des AMS entlastet und mehr Zeit für die Betreuung und Vermittlung der Kunden zur Verfügung haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) schlägt vor, die Online-Beantragung von Arbeitslosengeld zu fördern, um Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten und mehr Zeit für die Betreuung und Vermittlung der Kunden zu schaffen
Leserkommentare ……………………………………………………………….
Gibt es die Jobs dann auch Digital??
Welche Vermittlungen und Beratungen?🤬Ich mußte alles SELBST machen. Termine gab es einmal im Monat – das war eher ein Verhör, „ob man denn brav gesucht hat“! WEG mit dem AMS!
Damit werden reine Kontrollorgane geschaffen. Für die ohnehin bereits benachteiligten Menschen durch Jobverlust bedeutet es keine schnellere Lösung, sondern nur noch mehr Stress, was wenn man keinen PC daheim hat, oder dieser kaputt ist, bzw. wird dazu dann auch noch der Besitz eines Scanners Pflicht. Sehr traurig diese Entwicklung.
Quelle https://www.heute.at/s/neuerung-verkuendet-was-sich-beim-ams-geld-aendert-120028101